Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mineralquellen Mels (genannt MQM) treten am 01.01.2023 in Kraft. Vereinbarungen die von den AGB von MQM abweichen, müssen von dieser schriftlich genehmigt werden.
Die Preisliste der MQM ist Bestandteil der AGB. Preise sind gerechnet pro Einheit (Flasche) in Schweizer Franken zuzüglich Mehrwertsteuer (2,5%) Pfand und Recyclinggebühren PET Schweiz PRS. (siehe Abschnitt 7)
Bestellungen müssen per E-Mail getätigt werden. An folgende Adresse: . Damit die Lieferfristen eingehalten werden können müssen die Bestellungen bis spätestens 17:00 Uhr getätigt werden.
Mindestens 6 Paletten davon 2 Sortenrein.
Bestellungen haben eine Lieferfrist von 2 Werktagen für unsere A1-Produkte und 5 Werktage für unsere A2-Produkte.
Bei höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer und ausserhalb unserer Kontrolle liegenden Vorkommnisse (Frost, Streik, Hitzewellen usw.) wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
Die Lieferungen erfolgen «frei Haus» an die Verladerampe oder Eingang des Getränkedepots ohne Hereintragen.
Mindestbestellmenge sind 4 Paletten. Lieferungen unter 4 Paletten kosten einen Zuschlag von CHF 100.- Pikettlieferungen kosten einen Zuschlag von CHF 100.
Pikettlieferungen kosten einen Zuschlag von CHF 100.-
Expresslieferungen kosten einen zuschlag von CHF 50.-
Wird ein telefonischer Avis gewünscht, werden die vom Transportdienstleister anfallenden Kosnten weiterverrechnet.
Die Paletten können jeweils nur Artenrein gemischt werden. Das heisst:
Glas oder PET und jeweils ganze Lagen.
Die Haltbarkeit MHD: Mindesthaltbarkeitsdatum wird in Monaten ausgedrückt. Die von den MQM gelieferten Produkte haben eine Haltbarkeit von mehr als 1/2 der gesamten Haltbarkeitszeit.
Mängel müssen unverzüglich jedoch spätestens innerhalb von 48 Std. ab Wareneingang mitgeteilt werden. Mängel haben mit Angabe der Lieferscheinnummer schriftlich zu erfolgen.
Grundsätzlich ist der Kunde für den Verkauf der Waren im MHD Zeitraum verantwortlich. MQM kann keine Waren die abgelaufen sind oder aus Überbestand zurücknehmen. Ausnahmen sind Waren von Veranstaltungen, vorausgesetzt sie sind originalverpackt und unverschmutzt. Dies muss jedoch im Vorfeld mit MQM schriftlich vereinbart worden sein.
Mehrwegmaterial das mit Pfand (Depot) versehen ist und wieder befüllt wird wie (Flaschen & Harassen) bleibt Eigentum der MQM und wird dem Kunden lediglich zur Nutzung übergeben.
Das Leergut muss stets sortiert zurückgegeben werden. Pro unsortierte Harasse (alle Grössen) verrechnen wir einen Sortieraufwand von CHF 2.-. (Sortenreine Harassen, genauso wie sie angeliefert wurden). Grösse, Form und Farbe der
Flaschen müssen identisch sein.
Die originalen Paletteneinheiten (4 bzw. 5 hoch) müssen eingehalten werden. Ansonsten fällt ein Zuschlag von CHF 40.- an pro Paletten
Flaschen 40 cl CHF 0.30
Flaschen 75 cl CHF 0.50
Harassen CHF 5.00
Paletten im Austausch
Kunden, die keinen Paletten Tausch wünschen, müssen direkt beim Chauffeur einen unterzeichneten Palettenschein einfordern und selber die Paletten über den Logistiker abrechnen. Die MQM AG schreibt keine Paletten gut.
PET Recycling Schweiz(PRS)
Formate PET bis 50 Cl (Inkl.) CHF 0.023
Formate PET ab 50 cl CHF 0.019
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten für Rückvergütungen die Bestimmungen der jeweils aktuellen Rückvergütungsvereinbarung. Rückvergütungsansprüche verjähren ein Jahr nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres, unabhängig davon, ob ein Antrag gestellt wurde. Nach Ablauf dieser Frist sind Rückforderungen ausgeschlossen. Diese Regelung gilt auch für Kunden mit älteren Rückvergütungsvereinbarungen, in denen keine Verjährungsfrist aufgeführt ist.
Jede Lieferung wird einzeln in Rechnung gestellt. Alle unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellungsdatum zu begleichen.
Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt sie Eigentum von MQM.
Die Produkte von MQM müssen bei Lagerung und Transport geschützt werden und an einem sauberen und trockenen Ort gelagert werden damit sie vor Hitze, Licht, Gerüchen und Frost geschützt sind. Um während der gesamten Dauer des MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) die optimale Qualität zu gewährleisten sind diese Bedingungen erforderlich.
Es gelten die Schweizer Gesetze. Gerichtsstand ist Mels SG.