AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Gültigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mineralquellen Mels (genannt MQM) treten am 01.01.2023 in Kraft. Vereinbarungen die von den AGB von MQM abweichen, müssen von dieser schriftlich genehmigt werden.

2. Preis

Die Preisliste der MQM ist Bestandteil der AGB. Preise sind gerechnet pro Einheit (Flasche) in Schweizer Franken zuzüglich Mehrwertsteuer (2,5%) Pfand und Recyclinggebühren PET Schweiz PRS. (siehe Abschnitt 7)

3. Bestellungen, Mindestmengen, Lieferfristen, Allgemeines

Bestellungen müssen per E-Mail getätigt werden. An folgende Adresse: order@mineralquellen-mels.ch . Damit die Lieferfristen eingehalten werden können müssen die Bestellungen bis spätestens 17:00 Uhr getätigt werden.

Bestellmengen

Mindestens 6 Paletten davon 2 Sortenrein.

Lieferfrist

Bestellungen haben eine Lieferfrist von 2 Werktagen für unsere A1-Produkte und 5 Werktage für unsere A2-Produkte.

Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer und ausserhalb unserer Kontrolle liegenden Vorkommnisse (Frost, Streik, Hitzewellen usw.) wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

Lieferbedingungen

Die Lieferungen erfolgen «frei Haus» an die Verladerampe oder Eingang des Getränkedepots ohne Hereintragen.

Mindestbestellmenge sind 4 Paletten. Lieferungen unter 4 Paletten kosten einen Zuschlag von CHF 100.- Pikettlieferungen kosten einen Zuschlag von CHF 100.

Pikettlieferungen kosten einen Zuschlag von CHF 100.- 
Expresslieferungen kosten einen zuschlag von CHF 50.- 

Wird ein telefonischer Avis gewünscht, werden die vom Transportdienstleister anfallenden Kosnten weiterverrechnet. 

Bestellung von Mischpaletten(Picking)

Die Paletten können jeweils nur Artenrein gemischt werden. Das heisst:
Glas oder PET und jeweils ganze Lagen.

4. Produktelebensdauer, Mängelansprüche, Falschlieferungen
Produktelebensdauer

Die Haltbarkeit MHD: Mindesthaltbarkeitsdatum wird in Monaten ausgedrückt. Die von den MQM gelieferten Produkte haben eine Haltbarkeit von mehr als 1/2 der gesamten Haltbarkeitszeit.

Produktemängel oder Falschlieferungen

Mängel müssen unverzüglich jedoch spätestens innerhalb von 48 Std. ab Wareneingang mitgeteilt werden. Mängel haben mit Angabe der Lieferscheinnummer schriftlich zu erfolgen.

Warenrückgaben

Grundsätzlich ist der Kunde für den Verkauf der Waren im MHD Zeitraum verantwortlich. MQM kann keine Waren die abgelaufen sind oder aus Überbestand zurücknehmen. Ausnahmen sind Waren von Veranstaltungen, vorausgesetzt sie sind originalverpackt und unverschmutzt. Dies muss jedoch im Vorfeld mit MQM schriftlich vereinbart worden sein.

5. Pfandmaterial und Verpackungen

Mehrwegmaterial das mit Pfand (Depot) versehen ist und wieder befüllt wird wie (Flaschen & Harassen) bleibt Eigentum der MQM und wird dem Kunden lediglich zur Nutzung übergeben.

6. Depot für Verpackung und Recyclinggebühr

Das Leergut muss stets sortiert zurückgegeben werden. Pro unsortierte Harasse (alle Grössen) verrechnen wir einen Sortieraufwand von CHF 2.-. (Sortenreine Harassen, genauso wie sie angeliefert wurden). Grösse, Form und Farbe der
Flaschen müssen identisch sein.

Die originalen Paletteneinheiten (4 bzw. 5 hoch) müssen eingehalten werden. Ansonsten fällt ein Zuschlag von CHF 40.- an pro Paletten

Pfand für die Verpackung (Mehrwegartikel pro Einheit)

Flaschen 40 cl  CHF 0.30
Flaschen 75 cl  CHF 0.50
Harassen  CHF 5.00
Paletten  im Austausch

Kunden, die keinen Paletten Tausch wünschen, müssen direkt beim Chauffeur einen unterzeichneten Palettenschein einfordern und selber die Paletten über den Logistiker abrechnen. Die MQM AG schreibt keine Paletten gut.

Recyclinggebühren

PET Recycling Schweiz(PRS)
Formate PET bis 50 Cl (Inkl.)  CHF 0.023
Formate PET ab 50 cl  CHF 0.019

7. Rückvergütungen und Verjährung

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten für Rückvergütungen die Bestimmungen der jeweils aktuellen Rückvergütungsvereinbarung. Rückvergütungsansprüche verjähren ein Jahr nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres, unabhängig davon, ob ein Antrag gestellt wurde. Nach Ablauf dieser Frist sind Rückforderungen ausgeschlossen. Diese Regelung gilt auch für Kunden mit älteren Rückvergütungsvereinbarungen, in denen keine Verjährungsfrist aufgeführt ist.

8. Zahlungsbedingungen

Jede Lieferung wird einzeln in Rechnung gestellt. Alle unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellungsdatum zu begleichen.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt sie Eigentum von MQM.

10. Lagerbedingungen

Die Produkte von MQM müssen bei Lagerung und Transport geschützt werden und an einem sauberen und trockenen Ort gelagert werden damit sie vor Hitze, Licht, Gerüchen und Frost geschützt sind. Um während der gesamten Dauer des MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) die optimale Qualität zu gewährleisten sind diese Bedingungen erforderlich.

11. Gerichtliche Zuständigkeit

Es gelten die Schweizer Gesetze. Gerichtsstand ist Mels SG.


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